Soziales und Gesundheit

Bürgernahe Grundversorgung sicherstellen

  • Ein kantonales Spitalnetz darf die regionalen Besonderheiten nicht unbeachtet lassen. Eine bürgernahe Notfallversorgung muss gewährleistet bleiben.
  • Die übrige Gesundheitsversorgung (Gesundheitsnetz), wie Alters- und Pflegeheime, Spitex, Ambulanzdienst, usw. müssen in der Verantwortung der Gemeinden bleiben. Die Nähe zum Menschen und die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten erlauben eine effiziente und kostengünstige Versorgung.